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Achim
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    • Achim hat einen neuen Beitrag "Selbsthilfegruppe für Exhibitionisten in.Berlin" geschrieben. 27.04.2017

      Hallo Micha,

      Glückwunsch zu Deinem Vorhaben! Es wäre wirklich wünschenswert, wenn das mit Deiner Gruppe klappen würde. Halte uns bitte auf dem Laufenden. Was mir so ein wenig austößt, ist die primäre Zielsetzung: Darin sollen die Gruppenteilnehmer "lernen", abstinent zu leben, sich möglichst straffrei zu bewegen. Letzterer Ansatz ehrt Dich zwar, jedoch suchen Exhibitionisten den allseits bekannten "Kick" im Freien und vor allem anonym vor einem Publikum mit wohlwollenden Reaktionen.

      Leider sind die Reaktionen weiblicher Betrachter oftmals negativ, sie fühlen sich bedroht und belästigt. Als aktiver Exhibitionist wird man immer wieder in diese Situation kommen. Ich würde Deine Zielsetzung daher etwas abschwächen und den Umgang mit der Neigung in den Vordergrund stellen. Erfahrungsaustausch unter den Gliedvorzeigern wäre ein weiteres Gruppenziel, nicht zuletzt auch der Gedankenaustausch untereinander im Hinblick auf den praktischen und behutsamen Umgang einer Zurschaustellung.

      In der Gruppe könnte man über Möglichkeiten diskutieren, welche Örtlichkeiten geeignet wären, um seinem Gegenüber die weitverbreitete Panik und Angst zu nehmen. Beispiel: Zwischen dem Aktivisten und der Betrachterin fliesst ein kleiner Bach, den man schlecht überqueren kann. Barrieren wie etwa auch Zäune ermöglichen somit eine gesicherte Distanz zum "Opfer". In einer Selbsthilfegruppe sollte nicht zuletzt auch der Umgang mit der Justiz zur Diskussion gestellt werden. Viele Betroffene haben bereits diesbezügliche Erfahrungen gesammelt und könnten diese an andere weitergeben.

      Abstinenz mag ein Kriterium sein, um keine "Opfer" entstehen zu lassen. Wir leben jedoch in einer Zeit, in der man annehmen sollte, dass unsere Gesellschaft den Anblick einer kurzen Zurschaustellung verkraften kann. Wem das nicht gelingt, der kann wegschauen. Beim Geschlechterwechsel (Mann schaut einer Frau zu) ist das schliesslich auch möglich, sogar ausdrücklich erwünscht. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist für viele Richter und Gesetzgeber leider noch immer ein Fremdwort. Umso wichtiger ist die Gründung einer SHG auch und gerade in Berlin, unser Bundeshauptstadt.

      Liebe Grüße,
      Achim


      Zitat von Micha im Beitrag #1
      Hallo, ich bin der Micha aus Berlin und habe vor eine Selbsthilfegruppe für Exhibitionisten in Berlin zu gründen, da es sowas in Berlin nicht gibt und ich denke das es schon längst überfällig ist eine solche Gruppe zu gründen.
      Die Gruppe soll für gemeinsamen Austausch und Überlegungen mit der exhibitionistischen Neigung umzugehen um keine strafbaren Handlungen mehr zu begehen. Auch ich begehe seit 4 Jahren keine exhibitionistischen Handlungen mehr ,auch wenn es viele Situationen gab, wo ich es wieder machen wollte und es wird auch in Zukunft viele Situationen geben, aber ich denke wenn man es will keine strafbaren Handlungen mehr zu begehen, kann es geschafft werden.

    • Achim hat einen neuen Beitrag "Beispiel eines humorvollen Beitrages als Bild" geschrieben. 19.01.2017

      Das sind irrwitzige Tatsachen - ganz zu Lasten des männlichen Bürgers. Ähnlich verhält es sich, wenn sich eine Frau auf eine Herrentoilette verirrt oder ein Mann eine Toilette für Frauen aufsucht:

      Im letzteren Fall ist das Geschrei groß, man fürchtet einen sexuellen Übergriff. Umgekehrt wirft der Mann einen wohlwollenden Blick auf die Dame, die auf der Herrentoilette ihre Notdurft verrichtet, weil die Wartezeiten beim Anstellen vor den Damentoiletten oft sehr lang sind. Auf Volksfesten beispielsweise ist dies nicht selten zu beobachten. Die Bevölkerung unterstellt, dass die Gefahr immer von einem Mann ausgeht, so leider auch der Gesetzgeber.

      Dieses Phänomen kann man auch auf zerrüttete Ehen übertragen. Die Dunkelziffer jener Ehefrauen, die ihren Mann verprügeln, ist enorm hoch. Vor dem Richter bekommen grundsätzlich die Ehefrauen ihre Rechte zugesprochen, während der (unschuldige) Ehemann in die Röhre schaut und vielleicht noch dazu auf Körperverletzung verklagt und verurteilt wird. Ich kenne mindestens zwei Fälle, in denen diesbezüglich Unrecht gesprochen worden ist.

      Aber nicht nur das: Das Sorgerecht für das Kind wurde nach der Trennung (ausgehend von der Ehefrau) dem weiblichen Part zugesprochen. Der Mann aber darf Alimente bezahlen und steht Zuhause - sollte er nicht von der Polizei seiner eigenen Wohnung verwiesen worden sein - vor einem riesigen Scherbenhaufen! Nicht selten müssen Ehemänner nach einem Streit das Feld räumen, weil die prügelnde Ehefrau den Spieß umdreht und behauptet, sie wäre geschlagen worden. Sie fügt sich selbst kleine Verletzungen zu, um glaubwürdig auftreten zu können. Mit diesen Verletzungen ging sie in einem mir bekannten Fall zu ihrer Nachbarin, die später als Zeugin vor Gericht zu Lasten des Ehemannes ausgesagt hat.

      So sieht unsere oft von Politikern hochgejubelte "Rechtsprechung" in Wirklichkeit aus. Armes Deutschland!

      Zitat von alfred esser im Beitrag #4
      Frauen dürfen sich entblößt darbieten, Männer machen sich strafbar (§183). Das veranschaulicht auch die folgende kurze Darstellung.
      Eine fiktive Geschichte illustriert in einer Kombination von Humor und Wahrheit sehr schön die unterschiedlichen Einstellungen einer Gesellschaft gegenüber dem gleichen Verhalten bei Männern und Frauen..
      Wenn ein Mann, der an einem Appartement vorbeikommt, stehen bleibt, um eine Frau zu beobachten, die sich vor dem Fenster auszieht, wird er als Voyeur verhaftet. Wenn eine Frau, die an einem Appartement vorbeikommt, stehenbleibt, um einen Mann zu beobachten, der sich vor dem Fenster auszieht, wird der Mann als Exhibitionist verhaftet.

    • Achim hat einen neuen Beitrag "Gesetzestexte - Justiz - Urteile - Polizei - Ungleichbehandlung" geschrieben. 14.01.2017

      Hallo Alfred,

      tragischerweise ist die Schilderung der Ehefrau des Betroffenen nur eine von vielen, die Dich stets erreichen. Knast scheint aus der Sicht der Behörden das Allheilmittel gegen alle Straftaten zu sein, so auch die Lust am Zeigen. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass im ICD 10 von einer Persönlichkeitsstörung bzw. einer Störung der Sexualpräferenz nur deswegen die Rede ist, weil wir zu einer Minderheit gehören, deren sexuelle Vorlieben nicht der Norm entsprechen, also nicht im Kontext mit der vermeintlich aufgeklärten Bevölkerung steht.

      Zweifellos hat diese Neigung auch Nebenwirkungen, in dem der Gliedvorzeiger möglicherweise sein Gegenüber belästigt. Allerdings sind wir heute weit schlimmeren Belästigungen ausgesetzt, die nicht geahndet werden. Unter anderem wird der Umweltschutz mit Füßen getreten, die Geräuschentwicklung auf den Straßen wäre hier zu nennen, aber auch die überflüssigen Feuerwerks-Ballereien, die nicht nur den Menschen, vor allem aber auch Tiere krank machen. Die Liste solcher Belästigungen ließe sich fortsetzen.

      Sobald aber sexuelle Abweichungen von der Norm die Bevölkerung erreichen, bedeutet dies den Untergang des Abendlandes. Der "ekelhafte" Exhi MUSS bestraft werden. Dieses eindimensionale Denken unserer Behörden und Gerichte ist derart infantil, dass man kaum glauben mag, ein Richter oder Politiker würde zu jener Bevölkerungsschicht gehören, die studiert haben. Was haben diese Leute nur im Kopf? Da wird einfach nur "aus dem Bauch" heraus entschieden, aber keine einzige Sekunde einmal darüber nachgedacht, was Exhibitionismus eigentlich ist, wie er entstehen könnte und wie man soetwas auch auf andere Weise in den Griff bekommen kann.

      Letztendlich müssen Therapeuten her, die den Betroffenen "heilen" sollen. Ein Lacher, muss ich hierzu anmerken. Sollen doch die Verantwortlichen einmal mit gutem Beispiel vorangehen und ihre eigene Sexualität therapieren bzw. "heilen" lassen. Wie absurd und starrsinnig mit dieser Thematik umgegangen wird, lässt sich kaum in Worte kleiden.

      Ich hoffe, dass Du die bedauernswerte Ehefrau ein wenig beruhigen konntest und dass sie ihren Ehemann recht bald wieder in die Arme schließen kann.

      Winterliche Grüße,
      Achim

    • Achim hat das Thema "In eigener Sache - Wichtige Informationen" erstellt. 14.01.2017

    • Achim hat einen neuen Beitrag "Beispiel eines humorvollen Beitrages als Bild" geschrieben. 13.01.2017

      Zitat von alfred esser im Beitrag #2
      [...]Richtig ist, solch eine unverschämte schamlose Zurschaustellung gehört sich nicht - ist eine sexuelle Präferenz - eine sexuelle „Verfehlung,“ bei der jedoch nachweislich keine erwachsene Person geschädigt werden kann. [...]

      Von der Bewertung einer "sexuellen Verfehlung" würde ich mich gern distanzieren, denn sie entstand in den Köpfen aktiver Exhibitionisten erst durch die Manipulation unserer Gesellschaft, der Medien sowie der Behörden und Politiker. Wir sind gedanklich schon so sehr in die Ecke gedrängt worden, dass wir es selbst nichteinmal bemerken. Nichtbetroffene oder die sogenannten "Opferzahlen" haben dieses Schuldgefühl entstehen lassen.

      In Wahrheit aber räumst Du ja selbst ein, dass die Zeigelust eine sexuelle Präferenz ist. Was aber soll an einer sexuellen Präferenz anstößig sein? Das ist Natur pur! Wir lassen uns diese "Verfehlung" nur einreden und glauben am Ende selbst daran.

      Als der § 175 StGB noch existierte, galten homosexuelle Handlungen auch als pervers, abnorm und wurden von der überwiegenden Mehrheit unserer Bevölkerung abgelehnt, verteufelt, verächtlich gemacht. Viele schwule Männer heirateten aus Angst, entdeckt oder geoutet zu werden (Alibifunktion). Ähnlich verhält es sich heute bei den männlichen Exhibitionisten, deren Neigung fast überall auf Ablehnung stößt. Gesteuert werden diese unsäglichen Diskussionen durch staatliche Willkür, durch den Einfluss der Gesetzgebung sowie der Justiz.

      Denken wir uns diese Repressalien einmal weg, würde niemand von den Betroffenen über eine sexuelle Verfehlung sprechen.

Empfänger
Achim
Betreff:


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